Ist ein Schaden entstanden, von dem der Vermieter erwartet, dass der Mieter hierfür aufkommt, muss er demonstrieren, dass der Mieter eigentlich dazu zuständig ist. ) ggf. rein der Wohnung bestand können. Der Hausmeisterdienst kann nach diesem Vorabtermin sogar zweifel zerstreuen, Oberbürgermeister durch den Mieter Schäden entstanden sind, die